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Volksbegehren "Stopp dem Postraub" Drucken E-Mail

Vom Montag, den 27. Juli bis Montag, den 03. August 2009 erklärten 48 Personen ihre Zustimmung zu dem beantragen Volksbegehren „Stopp dem Postraub“. Somit betrug die Beteilung 1,95 Prozent aller Stimmberechtigten.


Verlautbarung über das Eintragungsverfahren

Aufgrund der im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 28. März 2009 veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Stopp dem Postraub" stattgegeben wurde, wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2007 und die Kundmachung BGBl. II Nr. 147/2008, festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, dem 27. Juli 2009, bis (einschließlich) Montag, dem 3. August 2009, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.

Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (3. August 2009) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.

Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adressse auf: 3820 Raabs an der Thaya, Hauptstraße 25 - Rathaus

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 27. Juli 2009von 08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 28. Juli 2009von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 29. Juli 2009 von 08:00 bis 20:00 Uhr
Donnerstag, 30. Juli 2009von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 31. Juli 2009 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 1. August 2009von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag, 2. August 2009von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 3. August 2009von 08:00 bis 16:00 Uhr

 

Der Bürgermeister Mag. Rudolf Mayer e.h.

 

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