| Volksbegehren "RAUS aus EURATOM“ |
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Gemäß § 5 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung BGBl. l Nr. 13/2010, wird dem am 15. November 2010 vorgelegten Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „RAUS aus EURATOM“ stattgegeben. Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag befinden.“ Gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973 werden für dieses Volksbegehren festgesetzt: Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (7. März 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adressse auf: 3820 Raabs an der Thaya, Hauptstraße 25 - Rathaus Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Der Bürgermeister Mag. Rudolf Mayer e.h. Ergebnis:
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Die Stadtgemeinde Raabs verfügt noch über freie Bauplätze in schöner, ruhiger Lage mit günstigen Grundstückspreisen (www.wohnen-im-waldviertel.at).
Weiters wurde ein Jugend- und Familiengästehaus mit Sporthalle eröffnet. www.jufa.at/raabs.php
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