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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
Aufgrund der am 1. August 2011 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurz bezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2010, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Donnerstag, dem 3. November 2011, bis (einschließlich) Donnerstag, dem 10. November 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familien- und Vornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Aus übung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen) auf: Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Donnerstag, 3. November 2011, von 08:00 bis 20:00 Uhr, Freitag, 4. November 2011, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Samstag, 5. November 2011, von 08:00 bis 12:00 Uhr, Sonntag, 6. November 2011, von 08:00 bis 12:00 Uhr, Montag, 7. November 2011, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag, 8. November 2011, von 08:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch, 9. November 2011, von 08:00 bis 20:00 Uhr, Donnerstag, 10. November 2011, von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Der Bürgermeister Mag. Rudolf Mayer e. h.
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