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Durch schwere Sommergewitter kam es im August 2013 in weiten Teilen des Bezirkes zu massiven Sturmschäden in den Waldbeständen.
Nach intensiver Intervention durch den Obmann der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya, Herrn Ing. Nikolaus Noé-Nordberg, ergriff nun Herr Landesrat Dr. Stephan Pernkopf Initiative mit dem Ergebnis: das Land NÖ bietet eine Sonderförderung an!
Die Förderabwicklung wird einfach gehalten und über die örtlich zuständige Bezirksforstinspektion (Bezirkshauptmannschaft) abgewickelt. Details und Beratungen können beim zuständigen Bezirksförster oder beim Forstsekretär der Bezirksbauernkammer erfragt werden. Die Förderungen kann von allen Waldeigentümern außer Gemeinden ab einer Schadensfläche von 0,1 Hektar beantragt werden. Nach Durchführung der Aufforstung erfolgt die Kontrolle durch den zuständigen Bezirksförster und anschließend die Auszahlung der Förderung im Wege der Bezirkshauptmannschaft.
Förderbestimmungen – Daten und Fakten zur Sonderförderung:
Die Waldeigentümer haben folgende Daten bekanntzugeben: Name, Adresse, Betriebsnummer, Bankverbindung (IBAN), Telefonnummer, Grundstücksnummer, Katastralgemeindenummer, Förderfläche.
(Auszug aus „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Februar 2014)
14.02.2014
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