Finanzhilfe nach Sturmschäden

Finanzhilfe nach Sturmschäden

Durch schwere Sommergewitter kam es im August 2013 in weiten Teilen des Bezirkes zu massiven Sturmschäden in den Waldbeständen.

Nach intensiver Intervention durch den Obmann der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya, Herrn Ing. Nikolaus Noé-Nordberg, ergriff nun Herr Landesrat Dr. Stephan Pernkopf Initiative mit dem Ergebnis: das Land NÖ bietet eine Sonderförderung an!

Die Förderabwicklung wird einfach gehalten und über die örtlich zuständige Bezirksforstinspektion (Bezirkshauptmannschaft) abgewickelt. Details und Beratungen können beim zuständigen Bezirksförster oder beim Forstsekretär der Bezirksbauernkammer erfragt werden. Die Förderungen kann von allen Waldeigentümern außer Gemeinden ab einer Schadensfläche von 0,1 Hektar beantragt werden. Nach Durchführung der Aufforstung erfolgt die Kontrolle durch den zuständigen Bezirksförster und anschließend die Auszahlung der Förderung im Wege der Bezirkshauptmannschaft.

Förderbestimmungen – Daten und Fakten zur Sonderförderung:

  • Gefördert wird nur die Mischwaldaufforstung mit mindestens 50 % Laubholz und/oder Weißtanne und/oder Lärche, mit einem Pauschalsatz von 1.000 Euro pro Hektar.
  • Der max. Fichtenanteil wird in tieferen Lagen unter 500 m Seehöhe zusätzlich mit folgender Formel begrenzt:
    Fichtenanteil in % = Seehöhe in m (abgerundet auf 100 Meter) / 10.
  • Die Mindestpflanzenanzahl beträgt 1.000 Pflanzen pro Hektar.
  • Die Forstpflanzenrechnung dient als Nachweis für die Baumartenanteile.
  • Die Förderuntergrenze beträgt 100 Euro je Förderwerber, das entspricht einer Mindestfläche von 0,1 Hektar.
  • Die Förderobergrenze liegt bei 1.500 Euro je Förderwerber, das entspricht einer Waldfläche von 1,5 Hektar.

Die Waldeigentümer haben folgende Daten bekanntzugeben: Name, Adresse, Betriebsnummer, Bankverbindung (IBAN), Telefonnummer, Grundstücksnummer, Katastralgemeindenummer, Förderfläche.

(Auszug aus „Die Landwirtschaft“, Ausgabe Februar 2014)

14.02.2014