Raabser Nachrichten Frühling 2025Mehr...
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Am 17. März 2014 fand im Rathaus in Raabs eine Gemeinderatssitzung statt. Es wurden 13 Tagesordnungspunkte behandelt, sämtliche im öffentlichen Teil der Sitzung. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Entschuldigt waren von der SPÖ Stadtrat Gerhard Frsichauf und GR Karl Czudly, seitens der ÖVP entschuldigten sich GR Ulrike Haslinger und GR Ing. Herbert Gutkas.
Einige Punkte bzw. Beschlüsse im Detail:
a) Einführung eines regelmäßigen „Stammtisches“ der Bauhofleiter b) Aufbau eines gemeinsamen Beschaffungsmanagements: Es soll aber so gestaltet werden, dass es von der jeweiligen Gemeinde frei wählbare Bereiche gibt, dh. jede Gemeinde kann von Fall zu Fall selber entscheiden, ob sie beim jeweiligen anstehenden Beschaffungsvorgang teilnimmt oder nicht. Der Raabser Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass unbedingt darauf zu achten ist, dass Produkte, die von heimischen Betrieben gekauft werden können, auch weiter hier vor Ort bezogen werden. c) Anschaffung eine Bauhofsoftware zur besseren und detaillierten Leistungszuordnung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. d) Eine recht emotionale Diskussion löste das geplante Teilprojekt „Erstellung und laufende Aktualisierung eines Baumkatasters“ aus. Für die Gemeinde Raabs ist hier lt. vorliegender Studie mit exorbitanten Kosten (Erstellung des Baumkatasters: € 43.000,-- einmalig; laufende Aktualisierung: € 33.000,-- jährlich) zu rechnen. Der Gemeinderat fordert hier eine kostengünstigere Lösung. Unbestrittener Vorteil bei Umsetzung wäre allerdings, dass die Haftung nicht mehr bei der Gemeinde läge. e) Lohnverrechnung: Die Gemeinde Raabs wird diese weiter selbst durchführen, ist aber bereit, für andere Gemeinden die Lohnverrechnung zu übernehmen. Ebenso wird die Mitwirkung bei einem sog. „Kompetenzzentrum“ (Austausch der Lohnverrechner zu aktuellen Fragen bzw. bei Problemen) befürwortet.
Der Grundsatzbeschluss zur Fortführung des Projektes (Einstieg in die Umsetzungsphase) wurde vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und zuzüglich der speziell unter Punkt b) und d) angeführten Einschränkungen gefasst.
19.03.2014
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