Ehrungen

Die persönliche Gratulation durch den Bürgermeister findet ab dem 90. Geburtstag bzw. der Goldenen Hochzeit statt. Vor persönlichen Übergaben wird seitens der Gemeinde vorher selbstverständlich das Einverständnis der Betroffenen eingeholt und rechtzeitig ein Termin vereinbart.

Die persönliche Überreichung der Ehrengaben des Land NÖ durch den Bezirkshauptmann oder einen Vertreter findet ab dem 100. Geburtstag bzw. der Eisernen Hochzeit statt. Die Ehrengaben aus Anlass des 90. und 95. Geburtstages bzw. der Goldenen und Diamantenen Hochzeit werden künftig im Postwege versandt.

 

Zuständig